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In der besonders grossen und hinderlichen SRA V wurde der "Temporäre Segelflugbereich Kitzbühler Alpen" eingerichtet. Im östlichen Teil der SRA V kann damit unter bestimmten Voraussetzungen auf Anfrage der temporäre Segelflugbereich zwischen FL95 und FL125 geöffnet werden. Der Luftraum bleibt dabei rechtlich Delta, aber die Freigabe zum Einflug gilt für alle Segelflugzeuge als erteilt, wenn der temporäre Segelflugbereich geöffnet ist. Unter folgenden Frequenzen kann man erfahren, ob der Bereich aktiv ist:
- ATIS LOWI 126,025 MHz - LOWI TWR 120,100 MHz - LOWI APP 119,275 MHz - FIS Wien 124,400 MHz - LOIJ 120,350 MHz - LOWZ 119,700 MHz - LOIK 122,375 MHz
Diese Lösung ist für uns wirklich akzeptabel, sie kann aber nur funktionieren, wenn wir Segelflieger uns nun auch exakt an diese Regelung halten. Bitte tragt euch die neuen SRAs und den Temporären Segelflugbereich genau in die Karte ein, bitte schreibt euch die o.g. Frequenzen auf. Und bitte bitte begeht keine Luftraumverletzungen, also: - innerhalb des Segelflugbereichs nicht über FL95 steigen, ohne vorher überprüft zu haben, ob er aktiv ist - ausserhalb des Segelflugbereichs nicht ohne Freigabe in den sonstigen Luftraum D einfliegen.
Die Karte im Detail könnt Ihr hier sehen (256 Kb), den genauen Wortlaut der Notam hier (pdf 133 Kb)
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